Klasse T: Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h
Voraussetzungen für eine Kursteilnahme:
Klasse C1: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg
Klasse C1E: Kombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C1 und einem Anhänger über 750 kg sowie Fahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg
Voraussetzungen für eine Kursteilnahme:
Klasse C: Kraftfahrzeuge mit über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
Klasse CE: Kombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Voraussetzungen für eine Kursteilnahme:
Lkw-Weiterbildungen
Für alle Berufskraftfahrer und diejenigen, die es noch werden wollen, bieten wir die seit 2009 vorgeschriebene Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) an. Die Weiterbildung kann als Tages- oder Wochenkurs bei uns oder auch als Inhouseschulung absolviert werden. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne.
Aktuelle Schulungstermine für die Module finden sie hier.
Klasse L: Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h
Voraussetzungen für eine Kursteilnahme:
Telefon: 048 35 - 972 93 - 66
Telefax: 048 35 - 972 93 - 67
E-Mail: info@mr-fahrschule.de